Soziale Entschädigung
Die Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts
Zum Sozialen Entschädigungsrecht gehören jene Gesetze, in denen eine staatliche Entschädigung wegen einer Gesundheitsschädigung oder des Todes einer Person festgelegt ist, wenn diese Schädigung, beziehungsweise der Tod, ein besonderes Opfer für die staatliche Gemeinschaft darstellt.
Diese Gesetze sind:
- Bundesversorgungsgesetz (BVG),
- Infektionsschutzgesetz (IfSG),
- Soldatenversorgungsgesetz (SVG),
- Zivildienstgesetz (ZDG),
- Häftlingshilfegesetz (HHG),
- Opferentschädigungsgesetz (OEG),
- 1.+ 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (1.+2.SED-UnBerG): Strafrechtliches, Verwaltungsrechtliches und Berufliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG, VwRehaG, BerRehaG)
- Kriegsopferfürsorge (BVG).
Die Versorgung nach diesen Gesetzen wird in Form von Geldleistungen, Heil- und Krankenbehandlung, orthopädischen Hilfsmitteln, Kuren, sowie verschiedenen anderen Leistungen gewährt.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge auf Versorgungsleistungen sind schriftlich zu stellen. Wir beraten Sie gerne oder helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare. Das ausgefüllte Antragsformular kann an das Landratsamt gesandt oder bei Sozialleistungsträgern (zum Beispiel einer gesetzlichen Krankenkasse) abgegeben werden.
Ihr Antrag kann zügiger bearbeitet werden, wenn Sie
- klare und vollständige Angaben machen
- die notwendigen Beweismittel benennen
- Befundberichte Ihres Hausarztes, Facharztes, und/oder des Krankenhauses Ihrem Antrag beifügen.
Über Ihre Rechte und Ansprüche erhalten Sie bei uns telefonisch, persönlich oder schriftlich Auskunft und Beratung.
Öffnungszeiten
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