Im Neckar-Odenwald-Kreis gliedert sich der Arbeitsbereich der unteren Forstbehörde in Aufgabenfelder der Forsthoheit und des Betriebes. Die rein forstbetrieblichen Aufgaben werden von den Forstbetriebsleitungen Schwarzach, Adelsheim und Walldürn wahrgenommen. Die forst- und verwaltungsrechtlichen Aufgaben der Forsthoheit, des Jagd-, Waffen-, Sprengstoff- und Fischereiwesen werden für den gesamten Landkreis vom Standort Mosbach aus (Jagd auch vom Standort Buchen) zentral bearbeitet.
Forsthoheit
- Forstfachliche Stellungnahmen zur Bauleit- und Landschaftsplanung (Träger öffentlicher Belange)
- Forstliche Fachplanung zur Raumordnung, Landespflege und Erholungswesen
- Forstrechtliche Aufsicht im Kommunal-, Kirchen- und Privatwald
- Forstrechtliche Genehmigungen und Anordnungen nach Landeswaldgesetz (z.B. Veranstaltungen im Wald, Borkenkäferbekämpfung)
- Forstrechtliche Genehmigungen im Grundstücksverkehr und zu Aufforstungen
- Forstliche Förderung (nach Landes- und EU-Recht)
- Forstliche Sonderaufgaben (z.B. Waldkalkung)
- Forstliche Öffentlichkeitsarbeit
- Zentraler Bürgerdienst für alle den Wald betreffenden Fragen
Jagd- und Fischereiwesen
- Geschäftsführung im Kreisjagdamt
- Sachbearbeitung jagdrechtlicher Vorgänge
- Genehmigung der Abschusspläne und jährliche Vollzugs-Statistik
- Pachtvertragswesen
- Fischereirechtskataster
Jagdschein- und Waffenwesen (inkl. Sprengstoff)
- Ausstellung, Verlängerung, Einzug der Jagdscheine
- Ausstellung, Ergänzungen und Einzug von Waffenbesitzkarten
- Zuverlässigkeitsprüfung nach Waffenrecht
- sonstige waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse/Bescheinigungen
- Schießstand- und Waffenkontrollen
Für den Mittelbereich Buchen werden allgemeine Angelegenheiten des Jagd- und Waffenrechts auch beim Fachdienst Veterinärwesen in Buchen bearbeitet.
Hinweis: Die Internet-Einstellung des forst-, jagd- und waffenrechtlichen Formularwesen ist in Vorbereitung.