Forsthoheit, Jagd, Waffen

Im Neckar-Odenwald-Kreis gliedert sich  der Arbeitsbereich der unteren Forstbehörde in Aufgabenfelder der Forsthoheit und des Betriebes. Die rein  forstbetrieblichen Aufgaben werden von den Forstbetriebsleitungen Schwarzach, Adelsheim und Walldürn wahrgenommen. Die forst- und verwaltungsrechtlichen Aufgaben der Forsthoheit, des Jagd-, Waffen-, Sprengstoff- und Fischereiwesen  werden für den gesamten Landkreis vom Standort Mosbach aus (Jagd auch vom Standort Buchen) zentral bearbeitet.

Forsthoheit 

  • Forstfachliche Stellungnahmen zur Bauleit- und Landschaftsplanung (Träger öffentlicher Belange)
  • Forstliche Fachplanung zur Raumordnung, Landespflege und Erholungswesen
  • Forstrechtliche Aufsicht im Kommunal-, Kirchen- und Privatwald
  • Forstrechtliche Genehmigungen und Anordnungen nach Landeswaldgesetz (z.B. Veranstaltungen im Wald, Borkenkäferbekämpfung)
  • Forstrechtliche Genehmigungen im Grundstücksverkehr und zu Aufforstungen
  • Forstliche Förderung (nach Landes- und EU-Recht)
  • Forstliche Sonderaufgaben (z.B. Waldkalkung)
  • Forstliche Öffentlichkeitsarbeit
  • Zentraler Bürgerdienst für alle den Wald betreffenden Fragen


Jagd- und Fischereiwesen

  • Geschäftsführung im Kreisjagdamt
  • Sachbearbeitung jagdrechtlicher Vorgänge
  • Genehmigung der Abschusspläne und jährliche Vollzugs-Statistik
  • Pachtvertragswesen
  • Fischereirechtskataster


Jagdschein- und Waffenwesen (inkl. Sprengstoff)

  • Ausstellung, Verlängerung, Einzug der Jagdscheine
  • Ausstellung, Ergänzungen und Einzug von  Waffenbesitzkarten
  • Zuverlässigkeitsprüfung nach Waffenrecht
  • sonstige waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse/Bescheinigungen
  • Schießstand- und Waffenkontrollen
     

Für den Mittelbereich Buchen werden allgemeine Angelegenheiten des Jagd- und Waffenrechts auch beim Fachdienst Veterinärwesen in Buchen bearbeitet.

Hinweis:  Die Internet-Einstellung des forst-, jagd- und waffenrechtlichen Formularwesen ist in Vorbereitung.

Weitere Informationen: