Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens
Neue Regelung für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen ab dem 01.11.2012
Ab dem 01.11.2012 können Kurzzeitkennzeichen nur noch durch die örtlich zuständigen Zulassungsbehörden erteilt werden.
Die Zulassungsstellen in Mosbach und in Buchen können somit Kurzzeitkennzeichen nur noch Antragstellern zuteilen, die ihren Hauptwohnsitz oder Firmensitz im Neckar-Odenwald-Kreis haben.
Für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen an Antragsteller ohne Wohn- oder Firmensitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers zwingend erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code) für Kurzzeitkennzeichen
- Vollmacht:
- Eine Vollmacht ist dann notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern eine von ihm bevollmächtigte Person den Antrag stellt. Personalausweis oder Reisepass des Beauftragten ist erforderlich. Ein entsprechender Vordruck steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Wichtig !
Vor der ersten Fahrt müssen die Daten des Fahrzeuges in den von der Zulassungsstelle ausgegebenen Fahrzeugschein eingetragen werden und die Fahrzeuge müssen verkehrssicher sein.
