Arzneimittelüberwachung

Im Hinblick auf die Sicherheit im Verkehr mit Tierarzneimitteln und deren Anwendung bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, müssen Kontrollen bei Tierhaltern und Tierärzten erfolgen. Das Landratsamt ist zuständig für die Kontrolle der Tierhalter, das Regierungspräsidium für die tierärztlichen Hausapotheken.

Dies wird z.B. verwirklicht durch

  • Kontrollen des Umgangs mit Tierarzneimitteln im landwirtschaftlichen Betrieb inklusive Dokumentation
  • Probeentnahme am lebenden Tier oder bei Lebensmitteln tierischer Herkunft zur Kontrolle auf Rückstände