Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Neckar-Odenwald-Kreises

Sie haben ein Fahrzeug erworben, das bereits im Neckar-Odenwald-Kreis zugelassen war.

Erforderliche Unterlagen:


  • Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters
  • Bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code)

Vollmacht:

Eine Vollmacht ist dann notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern eine von ihm bevollmächtigte Person den Antrag stellt. Personalausweis oder Reisepass des Beauftragten ist erforderlich. Ein entsprechender Vordruck steht im Downloadbereich zur Verfügung.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I  (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Hauptuntersuchungsbericht. Bei abgelaufener Hauptuntersuchung oder wenn aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nicht ersichtlich ist.

Bisherige Kennzeichen:

Bei Kennzeichenwechsel eines noch zugelassenen Fahrzeuges
Falls vorhanden und reserviert nach Außerbetriebsetzung

Die Zulassung kann erst nach dem Bezahlen der rückständigen Gebühren, Auslagen und Kraftfahrzeugsteuer, Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer erfolgen.