Ausserbetriebsetzung eines Fahrzeuges

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges:


  • Zulassungsbescheinigung Teil I  (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichen


Bei Verwertung von PKW und LKW zusätzlich:

Verwertungsnachweis (bei anerkannten Annahmestellen oder Verwertungsbetrieben        
erhältlich) oder Erklärung (bei der Zulassungsbehörde), dass das Fahrzeug nicht als
Abfall zu entsorgen ist oder zum Zwecke der Entsorgung im Ausland verbleibt.